Abrechnungs­angebote
der Kassenärztlichen
Vereinigungen

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) können im Rahmen der ASV als Abrechnungsdienstleister auftreten. Je nach der Rechtsauslegung der zuständigen regionalen Rechtsaufsichten kann dieses Angebot auch für Krankenhäuser mit ASV-Berechtigung erfolgen. Wir haben im Rahmen einer Abfrage bei den KVen und einer ergänzenden Recherche die Informationen zu den Abrechnungsangeboten zusammengetragen (Stand: Juni 2020).

 

KV Antwort? Abrechnungs­angebot Ansprechpartner und weitere Informationen
Baden-Württemberg Ja Ja, für Vertragsärzte
Preis: Allgemeiner Verwaltungskostenbeitrag
Mehr Informationen
Bayern Ja Ja, für Vertragsärzte
Preis: 2,5 % der abgerechneten und von den Kostenträgern vergüteten Leistungen und Kosten
Fabian Demmelhuber
Dr. Julia Spindler
089 57093 – 40850
ASV-Abrechnung@kvb.de
Mehr Informationen
Berlin Ja Ja, für Vertragsärzte
Preis: 2,4% Aufwendungsersatz, aber mindestens 50 EURO
asv-leistungen@kvberlin.de
Mehr Informationen
Brandenburg Ja Ja, für Vertragsärzte
Preis: 2,3% des Honorars
Mehr Informationen
Bremen Ja Nein ASV-Teilnehmer werden direkt informiert.
Hamburg Ja Ja, für Vertragsärzte und Ambulanzzentren der Krankenhäuser
Preis: 3 % der vergüteten Rechnungssumme als Verwaltungskostenpauschale
Timo Bechtloff
040 22802 353
timo.bechtloff@kvhh.de
Hessen Ja Ja, für Vertragsärzte und Krankenhäuser
Zusätzlicher Service: Mahnwesen, Abwicklung der Datenpflege bei der ASV-Servicestelle
Preis: 2,5% Verwaltungskostenpauschale
sondervertraege@kvhessen.de
Mecklenburg-Vorpommern Nein Keine Angabe verfügbar Keine Informationen verfügbar
Niedersachsen Ja Ja
Preis: analog Konditionen der vertragsärztlichen Versorgung
Carolin Pudelko
0511/3803553
carolin.pudelko@kvn.de
Mehr Informationen
Nordrhein
Ja Ja, für Vertragsärzte und Krankenhäuser
Preis: analog Konditionen der vertragsärztlichen Versorgung
Mehr Informationen
Rheinland-Pfalz Ja Ja, für Vertragsärzte
Preis: entsprechender Verwaltungskostensatz der KV RLP
Keine Informationen verfügbar
Saarland Ja Ja, für Vertragsärzte und Krankenhäuser
Preis: Verwaltungskostensatz von 2,6 %. Ab dem 01.07.2020 3,0 %
0681 998370
vertrag@kvsaarland.de
Sachsen Ja Ja, für Vertragsärzte
Preis: Aufwendungsersatz von 2,7 % des vergüteten Honorars
Unter www.kvs-sachsen.de/mitglieder/neue-versorgungsformen/ findet sich ein Link zur Rechtsgrundlage
Sachsen-Anhalt Nein Keine Angabe verfügbar Keine Informationen verfügbar
Schleswig-Holstein Ja Ja, für Vertragsärzte
Preis: 2,3 % Verwaltungskosten
Mehr Informationen
Thüringen Ja Ja, für Vertragsärzte
Preis: Aufwendungsersatz von 2,48 %
Stephan Turk
0 36 43/5 59-1 50
stephan.turk@kvt.de
Westfalen-Lippe Ja Ja, für Vertragsärzte und Krankenhäuser
Preis: Satzungsgemäße Verwaltungskosten, z. Zt. 2,5 %
Thomas de Lauw
Telefon: 0231 94321130
thomas.delauw@kvwl.de
Claudia Jankowiak
Telefon: 0231 94323744
claudia.jankowiak@kvwl.de
Mehr Informationen