Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium des Bundesverbands ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.V. Sie entscheidet in allen Belangen von grundsätzlicher Bedeutung, zum Beispiel über Änderungen der Vereinssatzung oder die Höhe der Vereinsbeiträge. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und bestellt Kassenprüfer:innen. Alle Aufgaben der Mitgliederversammlung finden sich im Detail in der Satzung.

Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder des Vereins. Eine Mitgliederversammlung muss mindestens einmal jährlich stattfinden; sie kann darüber hinaus durch den Vorstand oder auf Wunsch mindestens eines Drittels der ordentlichen Mitglieder einberufen werden.

Unsere nächste ordentliche Mitgliederversammlung wird im Herbst 2024 stattfinden.