Am 18. März hatte der Gemeinsame Bundesausschuss die jährliche Aktualisierung der ASV-Richtlinie und der Appendizes beschlossen. Diese Änderungen sind nun zum 11. August 2022 in Kraft getreten. Neu ist nun auch die Nutzung von Gesundheitsapps und die Aufnahme neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden bei einigen onkologischen Indikationen sowie Mukoviszidose.

Voraussetzung für den Einsatz von DiGAs ist deren Listung im DiGA-Verzeichnis des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die neuen Untersuchungsleistungen umfassen:

  • Schilddrüsenkarzinome: bei PET/CT künftig auch Einsatz von F-18-Fluorodesoxyglukose, radioaktive Somatostatin-Rezeptor-Liganden oder Jod-124 als den Tumor sichtbar machende Tracer-Substanz möglich. Neuer Tumormarker für Verlaufskontrollen: Thyreoglobulin.
  • Mehreren onkologischen Krankheitsbildern: Regelmäßige Bestimmung der Cortisol-Werte im Rahmen der Immuntherapie.
  • Kastrationsresistentem, fortschreitendem Prostatakarzinom: zur Indikationsstellung einer Therapie mit Lutetium-177-PSMA Ergänzung des Behandlungsumfangs um PET, PET-CT-Untersuchungen mit F-18-Fluorodesoxyglukose und PSMA-Liganden.
  • Mammakarzinom: MRT-Untersuchung der Mamma bei hoher Dichte des Drüsenkörpers oder bei eingeschränkter Beurteilbarkeit der Befunde, wenn eine Biopsie problematisch ist (z. B. wegen ausgeprägter Vernarbungen, multipler Befunde oder extremer Lokalisation). Voraussetzung: Empfehlung durch interdisziplinärere Tumorkonferenz
  • Mukosviszidose: orale Glukosebestimmung

Außerdem wurden die Appendizes der jeweiligen Anlagen der ASV-Richtlinie dem aktualisierten Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) nach jährlichem Rhythmus angepasst. Hinweise seitens BV und von ASV-Teams haben hier wertvolle Hinweise an den G-BA geliefert, wo Anpassungsbedarf bestand.

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