Am 15. Dezember wurden die Konkretisierungen zur ASV für Multiple Sklerose und Knochen- und Weichteiltumoren durch den G-BA beschlossen. Die Beschlüsse werden nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt. Mit einem Inkrafttreten ist erfahrungsgemäß im März oder April 2023 zu rechnen, ab diesem Zeitpunkt können Teams den zuständigen Landesbehörden ihre Teilnahme an der ASV anzeigen.

Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses ASV zu den zwei aktuellen Beschlüssen: „Wir haben erneut zwei Angebote in die ASV überführt, die bisher als sogenannte ambulante Leistung im Krankenhaus angesiedelt sind. An der ASV können und sollen sich nun auch ausdrücklich niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte beteiligen. Gleichzeitig haben wir auch den Leistungsumfang weiterentwickelt. Für die Patientenversorgung sind das zwei sehr wichtige Beschlüsse, denn Multiple Sklerose und Knochen- und Weichteiltumoren sind Erkrankungen, bei denen eine interdisziplinäre und koordinierte Diagnostik und Behandlung eine wichtige Rolle für den Verlauf spielen können.“

Zudem legte der G-BA die beiden Erkrankungen fest, für die er im kommenden Jahr ein ASV-Angebot erarbeiten wird: zerebrale Anfallsleiden (Epilepsie) sowie Tumoren des Auges. Die Beschlüsse werden voraussichtlich im Dezember 2023 gefasst.

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