Die Regelungen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung für den Bereich Knochen- und Weichteiltumoren sind am 3. Mai in Kraft getreten. Die zeitgleich beschlossenen Regelungen zur ASV bei Multipler Sklerose sind aus unbekannten Gründen noch nicht in Kraft getreten, wir rechnen aber kurzfristig damit.

Neu in der ASV Knochen- und Weichteiltumoren: Mit der Neufassung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Einbezogen sind nun auch Erwachsene mit Desmoidtumoren (Diagnoseschlüssel ICD-10-Kode D48 und D48.1 bis 4) oder mit bösartigen Neubildungen des Bindegewebes (Diagnoseschlüssel ICD-10-Kode C49.9). Einige Leistungen wurden in den Behandlungsumfang der ASV neu aufgenommen, zum Beispiel die Beratung zur Sporttherapie. Auf Empfehlung einer fachübergreifenden Tumorkonferenz kann nun auch eine Positronenemissionstomographie (PET/CT) zur Lagebestimmung vor Operationen und zur Diagnosesicherung bei Rezidiven ergänzend verordnet werden. Neu wurden die Fachgruppen Pneumologie sowie Psychotherapie und Psychosomatik in den Kreis der bei Bedarf hinzuzuziehenden Spezialistinnen und Spezialisten aufgenommen.

Zum Beschluss des G-BA