Die ASV-Richtlinie sieht bei den hinzuzuziehenden Fachärzten grundsätzlich die Möglichkeit einer institutionelle Benennung vor. Je nach ELA wurde das bislang sehr unterschiedlich gehandhabt. Das Bundessozialgericht hat nun auf Klage eines ASV-Teams entschieden, dass eine institutionelle Benennung von Berufsausübungsgemeinschaften (BAGs) nicht zulässig ist. Unser Justiziars Prof. Christoff Jenschke hat dazu einen ausführlichen Beitrag im Blog der KWM LAW verfasst.

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