Am 19. September 2023 ist der Beschluss zur jährlichen Anpassung der Appendizes an den EBM in der ASV in Kraft getreten. Unter anderem ergeben sich folgende Neuerungen:

  • In der ASV Rheuma wird nun die Patientenschulung vergütet. Im Appendix Abschnitt 2 wurde folgende neue Leistung aufgenommen: „Vorbereitung und Durchführung eines strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungsprogramms für Patient:innen mit Rheumatoider Arthritis“.
  • Bei den urologischen Tumoren wurde die Indikation fürs PET/PET-CT erweitert auf folgende Patient:innen: „beim High-Risk Prostatakarzinom (Gleason-Score 8-10 oder T-Kategorie cT3/cT4 oder PSA≥20ng/ml) zur Ausbreitungsdiagnostik vor kurativ intendierter Therapie bei Empfehlung durch eine interdisziplinäre Tumorkonferenz“. Die 19424 (Mutationssuche) wurde bei den urologischen Tumoren nicht ergänzt.
  • Bei den Hauttumoren wurde die Teamzusammensetzung dahingehend leicht angepasst, dass künftig für die Behandlung von Patient:innen mit Hauttumoren von Gesicht, Kopf oder Hals nun wahlweise ein MKG-Chirurg, bzw. -Chirurgin und/oder ein HNO-Arzt, bzw. -Ärztin benannt werden kann. Die Cortisol-Bestimmung (GOP 32367), ACTH-Bestimmung (GOP 32412) und Lipase (32073) wurde aufgenommen. Die Troponin-Bestimmung (32150) wurde leider nicht aufgenommen.
  • Die Orthovolt-Therapie (GOP 25310) wurde aus den Appendizes gestrichen (wie vom Verband gefordert).
  • Bei den neuromuskulären Erkrankungen wurde der Zuschlag für transkavitären Ultraschall (GOP 33090) leider nicht gestrichen. Auch die Bestimmung des Neurofilaments wurde nicht in den Appendix Abschnitt 2 aufgenommen. Die Vakuumversiegelungstherapie wurde ebenfalls nicht aufgenommen. Die BRCA-Testung (11601) und die FAP-Testung sind weiterhin nur für Humangenetiker:innen abrechenbar.
  • Bei den onkologischen Erkrankungen gab es leider keine Klarstellung bzgl. palliativer Therapien.
  • Mamma-Sono (33041) wurde bei der Mukoviszidose nicht aufgenommen.
  • Auch die neuen EBM-Ziffern für die Medikamentengaben (01540 ff.) wurden nicht aufgenommen.

Zum vollständigen Beschlusstext des G-BA