Am 21. März hat der G-BA im Zuge der jährlichen Anpassung der Appendizes eine wesentliche Änderung an der ASV-Richtlinie beschlossen. Bei den hinzuzuziehenden Fachärzten entfällt künftig der Zusatz, dass die „angemessene Entfernung vom Tätigkeitsort der Teamleitung mit „in der Regel 30 Minuten“ zu beziffern ist. Das sollte den ELAs künftig mehr Spielraum geben, auch weitere Entfernungen für diese Teamebene zuzulassen. Beim Kernteam bleibt die 30-Minuten-Regelung bestehen.
Darüber hinaus kursiert aktuell der Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz. Darin sind aktuell zwei Änderungen des § 116b SGB V vorgesehen: zum einen soll der G-BA künftig verpflichtet werden, jährlich drei statt zwei Konkretisierungen zu erarbeiten. Zum anderen sollen künftig die Fachgesellschaften per Stellungnahmeverfahren vor Beschlüssen des G-BA einbezogen werden.