Heute sind die Konkretisierungen zur ASV für Tumoren des Auges und Epilepsie mit schweren Verlaufsformen in Kraft getreten. Damit können ab sofort ASV-interessierte Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser ASV-Berechtigungen bei den Erweiterten Landesausschüssen beantragen. Es könnte allerdings einige Zeit dauern, bis die entsprechenden Anzeigenvordrucke online verfügbar sind.
Beim ASV-Angebot zu Tumoren des Auges bei Patientinnen und Patienten ab dem 18. Lebensjahr wurden im Vergleich zum Angebot als ambulante Krankenhausleistung Änderungen vorgenommen. Es können nun weitere medizinische Fachdisziplinen ins Team eingebunden werden. Zudem wurde der Leistungsumfang in der Anlage weiter ausdifferenziert. Beispielsweise sind nun therapeutische Sehhilfen als verordnungsfähige Hilfsmittel oder die optische Kohärenztomographie als diagnostisches Verfahren mit aufgenommen worden.
Für das ASV-Angebot Epilepsie wurden die Beratungsleistungen inhaltlich angepasst, die Patientinnen und Patienten beim Umgang mit der chronischen Erkrankung unterstützen sollen. So ist beispielsweise neu, dass innerhalb der Ernährungsberatung nicht nur bei der Behandlung von Kindern zu speziellen Konzepten beraten werden kann, die zerebrale Anfallsleiden lindern können. Zudem können Ärztinnen und Ärzte aus weiteren Fachrichtungen hinzugezogen werden. Kinder und Jugendliche können nun zunächst auch aufgrund einer Verdachtsdiagnose in der ASV behandelt werden. Sie muss jedoch innerhalb von zwei Quartalen nach dem Erstkontakt in eine gesicherte Diagnose überführt sein.
Die aktuellen Beschlusstexte sind beim G-BA abrufbar:
Zum Beschlusstext ASV Tumoren des Auges
Zum Beschlusstext ASV Epilepsie