Am 26. August ist der Beschluss zur ASV-Richtlinie von März 2024 in Kraft getreten. Unter anderem wurde klargestellt, dass für hinzuzuziehende Fachärzt:innen nicht unbedingt 30 Minuten als „angemessene Entfernung vom Standort der Teamleitung“ gegeben sein muss.
Mit dem in Kraft getretenen Beschluss führte der G-BA noch eine Reihe weiterer redaktioneller Klarstellungen und Anpassungen zu verschiedenen erkrankungsspezifischen Regelungen durch. Dazu zählt z. B. das Absenken der arztbezogenen Mindestmenge in den onkologischen Anlagen.