Der G-BA hat die Anforderungen an die ASV für zwei weitere komplexe, schwer therapierbare Erkrankungen konkretisiert. Damit ist die spezielle Versorgungsform der ASV künftig auch bei allogener Stammzellentransplantation sowie Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schweren Erkrankungen der Blutbildung möglich.
ASV-Teams können mit Inkrafttreten der Beschlüsse den zuständigen erweiterten Landesausschüssen ihre Teilnahme an der ASV anzeigen. Dies wird nach Ablauf der Prüfungsfrist des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger der Fall sein, voraussichtlich im März oder April 2025.
Außerdem gab der G-BA bekannt, für welche beiden Erkrankungen er im kommenden Jahr ein ASV-Angebot erarbeiten wird: zur seltenen Erkrankung Kurzdarmsyndrom sowie zu angeborenen Skelettsystemfehlbildungen. Die Beratungen werden voraussichtlich im Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Zur Pressemitteilung des G-BA
Zum Beschlusstext allogene Stammzellentransplantation
Zum Beschlusstext Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung