Zum 7.2.25 ist ein Beschluss des G-BA zur Anpassung des Appendix der ASV gynäkologische Tumoren in Kraft getreten. Damit ist die EBM GOP 19328 (DNA-und/oder mRNA-Nachweis ausschließlich von High-Risk-HPV-Typen sowie ggf. Genotypisierung) künftig nicht nur für Patholog:innen, sondern auch für Labormediziner:innen abrechenbar.