ASV für Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung sowie Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation in Kraft getreten.

Heute sind die Konkretisierungen zur ASV für Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung sowie Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation in Kraft getreten.
Damit können ab sofort ASV-interessierte Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser ASV-Berechtigungen bei den Erweiterten Landesausschüssen beantragen. Es könnte allerdings einige Zeit dauern, bis die entsprechenden Anzeigenvordrucke online verfügbar sind.
Die aktuellen Beschlusstexte sind beim G-BA abrufbar:

Zum Beschlusstext ASV Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung
Zum Beschlusstext Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation