Die Appendizes der beiden kürzlich in Kraft getretenen ASV-Indikationen wurden durch den G-BA nochmal angepasst. Konkret können künftig auch Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie bestimmte Laborleistungen abrechnen. Ursprünglich waren diese Leistungen nur Pathologen, Labormedizinern sowie Fachärzten für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie vorbehalten gewesen.

Der Beschluss ist noch nicht in Kraft getreten. Dies ist erst nach Abschluss der Prüfung durch das BMG sowie die Veröffentlichung im Bundesanzeiger der Fall, voraussichtlich im 4. Quartal 2025.