Der G-BA hat die Anforderungen an die ASV für zwei weitere seltene Erkrankungen konkretisiert. Damit ist die spezielle Versorgungsform der ASV künftig auch bei Kurzdarmsyndrom und angeborenen Skelettsystemfehlbildungen möglich. ASV-Teams können mit Inkrafttreten der Beschlüsse den zuständigen erweiterten Landesausschüssen ihre Teilnahme an der ASV anzeigen. Dies wird nach Ablauf der Prüfungsfrist des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger der Fall sein, voraussichtlich im März oder April 2026.
Außerdem gab der G-BA bekannt, für welche beiden Erkrankungen er im kommenden Jahr ein ASV-Angebot erarbeiten wird: Aus der Gruppe der Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen betrifft dies Folgeschäden bei Frühgeborenen, aus der Gruppe der seltenen Erkrankungen die Neurofibromatose.
Die Beratungen werden voraussichtlich im Dezember 2026 abgeschlossen sein.
Zur Pressemitteilung des G-BA
Zum Beschlusstext Kurzdarmsyndrom
Zum Beschlusstext angeborene Skelettsystemfehlbildungen