Heute ist die ASV für angeborene Skelettsystemfehlbildungen in Kraft getreten. Damit können ab sofort ASV-interessierte Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser ASV-Berechtigungen bei den Erweiterten Landesausschüssen beantragen. Es könnte allerdings einige Zeit dauern, bis die entsprechenden Anzeigenvordrucke online verfügbar sind. Der Beschlusstext ist beim G-BA abrufbar: Zum Beschlusstext ASV für angeborene Skelettsystemfehlbildungen
Warum die ASV für das Kurzdarmsyndrom noch nicht in Kraft getreten ist, ist dem Verband nicht bekannt.