Heute ist die ASV Kurzdarmsyndrom in Kraft getreten. Damit können ab sofort ASV-interessierte Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser ASV-Berechtigungen bei den Erweiterten Landesausschüssen beantragen. Es könnte allerdings einige Zeit dauern, bis die entsprechenden Anzeigenvordrucke online verfügbar sind. Der Beschlusstext ist beim G-BA abrufbar: Zum Beschlusstext ASV Kurzdarmsyndrom