Konkretisierungen für die ASV Kopf- oder Halstumoren und ASV Neuromuskuläre Erkrankungen in Kraft getreten
Heute sind die Konkretisierungen zur ASV für Kopf- oder Halstumoren und Neuromuskuläre Erkrankungen in Kraft getreten. Damit können ab sofort ASV-interessierte Ärzte und Krankenhäuser eine ASV-Berechtigung bei den Erweiterten Landesausschüssen beantragen.
Die aktuellen Beschlusstexte sind beim G-BA abrufbar:
ASV Kopf- oder Halstumoren
ASV Neuromuskuläre Erkrankungen
Zusammenfassungen der Beschlüsse haben wir für Sie auf unserer Homepage bereitgestellt:
ASV Indikation: Kopf- oder Halstumoren
ASV Indikation: Neuromuskuläre Erkrankungen