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Unterlagen bei der KV

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Admin
Themenstarter
(@bv-asv)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

Viele Unterlagen, die der ELA im Rahmen der Anzeige anfordert, liegen für Vertragsärzte bei der zuständigen KV vor. Müssen diese trotzdem nochmals eingereicht werden?

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1 Antwort
Beiträge: 2
Admin
(@a-sollacher)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

In der Regel ist das nicht der Fall. Vertragsärzte (auch ermächtigte Krankenhausärzte) können dem ELA per Kreuz auf der Anzeige Zugriff auf die KV-Arztakte geben. Dort vorhandene Dokumente und Informationen (z.B. Facharzturkunde, Approbation, Genehmigungsbescheide) müssen nicht nochmals eingereicht werden. Vorsicht: erstreckt sich Ihr Team über mehrere KV-Gebiete? Dann klappt dieser Zugriff nur für Vertragsärzte aus dem KV-Bezirk, in dem der Teamleiter ansässig ist, d.h. bei dessen ELA die Anzeige eingereicht wurde. Vertragsärzte aus anderen KVen müssen die Unterlagen einreichen.

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