Sie möchten sich an unserem Forum beteiligen?
Für die Registrierung senden Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihrem Vor- und Nachnamen an kontakt@bv-asv.de.
Viele Unterlagen, die der ELA im Rahmen der Anzeige anfordert, liegen für Vertragsärzte bei der zuständigen KV vor. Müssen diese trotzdem nochmals eingereicht werden?
In der Regel ist das nicht der Fall. Vertragsärzte (auch ermächtigte Krankenhausärzte) können dem ELA per Kreuz auf der Anzeige Zugriff auf die KV-Arztakte geben. Dort vorhandene Dokumente und Informationen (z.B. Facharzturkunde, Approbation, Genehmigungsbescheide) müssen nicht nochmals eingereicht werden. Vorsicht: erstreckt sich Ihr Team über mehrere KV-Gebiete? Dann klappt dieser Zugriff nur für Vertragsärzte aus dem KV-Bezirk, in dem der Teamleiter ansässig ist, d.h. bei dessen ELA die Anzeige eingereicht wurde. Vertragsärzte aus anderen KVen müssen die Unterlagen einreichen.