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Liebes ASV-Team,
tatsächlich stellt sich gerade bei uns die Frage, ob wir in unserer ASV MS eine Patientin zur Infusionstherapie mit Ocrevus aufnehmen können, die im Basistarif privat versichert ist.
Wir stehen da gerade etwas auf dem Schlauch, weil a) es liegt keine gesetzliche Versicherung vor und deswegen eigentlich klar keine Aufnahme in die ASV oder vielleicht doch weil b) eben eine der gesetzlich gleichgestellten im Basistarif.
Bislang konnte mir hierzu kein Kollegen in unserem Krankenhaus aus den anderen ASV eine Antwort geben, weshalb ich einfach mal diese Frage hier in den Raum stelle.
Freue mich auf eine klärende Antwort,
vielen Dank,
Nadja Leisten
Die ASV ist eine Versorgungsform, die rein im SGB V verankert ist und daher ausschließlich gesetzlich Versicherte betrifft. Natürlich können Sie auch Privatversicherte in der Struktur (Team) behandeln, allerdings läuft die Abrechnung dann ganz regulär und nicht über die ASV-Abrechnung.