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Hallo zusammen,
in unserem Haus ist die Frage aufgekommen, wann die Voraussetzungen des besonderen Krankheitsverlaufs bei CED-Patienten erfüllt werden. Was bedeutet es konkret und wann sind die ASV-Kriterien nicht mehr erfüllt?
Vorab vielen Dank!
In der ASV-Richtlinie steht in der Konkretisierung zur ASV CED folgendes zu den Einschlusskriterien:
Die Konkretisierung umfasst die Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED). Zur Gruppe der Patientinnen und Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen im Sinne der Richtlinie zählen Patientinnen und Patienten mit folgenden Erkrankungen:
K50.- Crohn-Krankheit [Enteritis regionalis] [Morbus Crohn]
K51.- Colitis ulcerosa
K52.3- Colitis indeterminata
Das heißt, dass im Unterschied z.B. zu den onkologischen Erkrankungen lediglich die Diagnose vorausgesetzt wird, kein besonderer Krankheitsverlauf oder eine besondere Schwere der Erkrankung. Nach unserer Auffassung können daher Patienten dauerhaft in der ASV betreut werden, da es sich ja um chronische Erkrankungen handelt.