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gesicherte Diagnose

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Beiträge: 23
Themenstarter
(@ginkel)
Beigetreten: Vor 3 Jahren

Hallo in die Runde,

bei onkologischen ASVen ist die gesicherte Diagnose ein Einschlusskriterium. In der Richtlinie ist kein Verfahren zur Sicherung der Diagnose vorgegeben. D.h. dass ein Arzt theoretisch allein anhand der Bildgebung eine Diagnose sichern und den Patient in die ASV einschleusen kann. Oder muss grundsätzlich vorher die Patho laufen um die Diagnose zu sichern?

Vorab vielen Dank!

1 Antwort
Beiträge: 108
Admin
(@bv-asv)
Beigetreten: Vor 3 Jahren

Die Diagnosesicherung sollte gemäß den gültigen Leitlinien sowie Fall-individuell erfolgen. Natürlich ist in der Onkologie die Histologie immer der Goldstandard. Und wenn eine Histologiegewinnung möglich ist und keine Kontraindikation oder Patientengefährdung damit verbunden ist, dann muss das auch gemacht werden. In den anderen Fällen (z.B. beim Pankreaskarzinom, wo eine Laparatomie zu invasiv wäre und trotz mehrfacher ERCP kein repräsentatives Material gewonnen werden konnte), kann man dann auch mittels Klinik (schmerzloser Ikterus), Bildgebung und z.B. Tumormarker eine klinische Diagnose stellen. Und dieses Vorgehen findet sich auch in den meisten Leitlinien. Pauschal zur Diagnosestellung (nur) aufgrund von Bildgebung kann man nicht raten.

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