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Auf Nachfrage bei der KBV erhielt der Verband folgende Antwort:
Die Ausstellung eines eRezepts ist auch in der ASV möglich, die Befüllung ist analog zur Papierversion. Auf dem eRezept selber müssen das entsprechende ASV-Kennzeichen und die ASV-Teamnummer sowie bei einer Ausstellung im Krankenhaus die ASV-Fachgruppennummer des Arztes angegeben werden. Das ASV-Kennzeichen muss auch bereits auf den Papiermustern im Personalienfeld (im Statusfeld) angegeben sein: Der Versichertenstatus des Patienten wird an der letzten Stelle um „01“ ergänzt.
Hierdurch können Apotheken und Krankenkassen das eRezept der ASV-Versorgung zuordnen.
Eine separate Kennzeichnung mit der Pseudoziffer „222222222“ wie auf den bisher geltenden Rezeptvordrucken ist für das eRezept nicht notwendig.
Ich habe noch eine Frage zur Ausstellung von eRezepten von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung:
1.: ist es möglich, dass ein(e) Ärztin/Arzt in Weiterbildung in einer Krankenhaus-Ambulanz ASV Rezepte eigenständig signiert?
2.: ist es möglich, dass ein(e) Ärztin/Arzt in Weiterbildung im vertragsärztlichen Bereich (MVZ mit ASV) Rezepte eigenständig signiert?
gibt es hierzu eine schriftliche Stellungnahme?