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Heilmittelverordnung

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Themenstarter
(@sabine-kajdan)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

Kann ein Arzt des Kernteam oder ein Hinzugezogener Facharzt im Krankenhaus eine Heilmittelverordnung im Zuge der ASV CED ausstellen und eine Diätassistentin auch im Krankenhaus angestellt diese Leistung erbringen und abrechnen. Wenn ja, bitte noch kurze Erläuterung über welche Abrechnungsform (die einem Krankenhaus zur Verfügung) stehen, kann diese erfolgen.

1 Antwort
Beiträge: 1
(@k-schwarzer)
Beigetreten: Vor 3 Jahren

Ja, nach dem Gesetz schließt die ASV die Verordnung u.a. von Heilmitteln ein, sofern das zur Erreichung des Behandlungsziels erforderlich ist. ASV-teilnehmende Ärzte können also Heilmittelverordnungen ausstellen. Die Abrechnung der Heilmittelleistung erfolgt nicht über den ASV-Appendix (hier sind nur ärztliche Leistungen enthalten), sondern wie jede Heilmittelerbringung nach der Heilmittelvereinbarung zwischen Heilmittelerbringern (bzw. deren Verbänden) und den Krankenkassen. Mit dem TSVG wurde klargestellt, dass dieses Verfahren auch für am Krankenhaus tätige Heilmittelerbringer analog gilt. Wie genau die technische Umsetzung erfolgt, können wir leider nicht im Details ausführen, aber wir raten zur Rücksprache mit Ihrer Abrechnungsabteilung.

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