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Wir wollen aus der ASV-Behandlung heraus, einen ASV-Patienten am 8. Tag der Chemotherapie, regulär zur Kontrolle, stationär in unserem Krankenhaus (ASV Kernteammitglied)aufnehmen. Benötigt der Patient hierfür eine Einweisung ins Krankenhaus? Wenn ja, wer stellt die aus? Der Hausarzt/ Pneumologe?
@helios.pneu
>>Kann das Behandlungsziel nicht durch eine ambulante spezialfachärztliche Leistungserbringung erreicht werden, kann die Behandlung im Krankenhaus teilstationär oder stationär erfolgen.<< Demnach kann ein ASV-Team somit eine stationäre Einweisung vornehmen, auch eine ASV-Ambulanz am Krankenhaus. Ob es technische Probleme mit der Fachgruppennummer auf der stationären Einweisung gibt, ist uns nicht bekannt.
(Quelle: Buch vom bv-asv)
Genau. Der § 116b SGB V weist in § 7 darauf hin, dass die ASV „die Verordnung von Leistungen nach § 73 Absatz 2 Nummer 5 bis 8 und 12 einschließt, soweit diese zur Erfüllung des Behandlungsauftrags nach Absatz 2 erforderlich sind.“
In den aufgezählten Punkten im § 73 Abs. 2 SGB V ist insbesondere auch die Verordnung von Krankenhausbehandlungen mit inkludiert.