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Zuweisung aus der ASV in die stationäre Behandlung

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helios.pneu
Beiträge: 11
Themenstarter
(@helios-pneu)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

Wir wollen aus der ASV-Behandlung heraus, einen ASV-Patienten am 8. Tag der Chemotherapie, regulär zur Kontrolle, stationär in unserem Krankenhaus (ASV Kernteammitglied)aufnehmen. Benötigt der Patient hierfür eine Einweisung ins Krankenhaus? Wenn ja, wer stellt die aus? Der Hausarzt/ Pneumologe?

4 Antworten
Beiträge: 1
(@jasmin-kurth)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

@helios.pneu

>>Kann das Behandlungsziel nicht durch eine ambulante spezialfachärztliche Leistungserbringung erreicht werden, kann die Behandlung im Krankenhaus teilstationär oder stationär erfolgen.<< Demnach kann ein ASV-Team somit eine stationäre Einweisung vornehmen, auch eine ASV-Ambulanz am Krankenhaus. Ob es technische Probleme mit der Fachgruppennummer auf der stationären Einweisung gibt, ist uns nicht bekannt.

(Quelle: Buch vom bv-asv)

 

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Beiträge: 89
Admin
(@bv-asv)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

Genau. Der § 116b SGB V weist in § 7 darauf hin, dass die ASV „die Verordnung von Leistungen nach § 73 Absatz 2 Nummer 5 bis 8 und 12 einschließt, soweit diese zur Erfüllung des Behandlungsauftrags nach Absatz 2 erforderlich sind.“

In den aufgezählten Punkten im § 73 Abs. 2 SGB V ist insbesondere auch die Verordnung von Krankenhausbehandlungen mit inkludiert.

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2 Antworten
(@falk-schumacher)
Beigetreten: Vor 12 Monaten

Beiträge: 3

@bv-asv : wäre somit aus einer ASV-Krankenhaus-Ambulanz auch eine Überweisung in jede andere "nicht ASV Klinik" zur stationären Behandlung möglich?

Antwort
Admin
(@bv-asv)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

Beiträge: 89

@falk-schumacher Ja, das ist möglich. Das Gesetz regelt, dass die ASV explizit auch die Verordnung von Krankenhausbehandlungen einschließt, wenn dies zur Erfüllung des Versorgungsauftrags notwendig ist.

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