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Telemedizin

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Beiträge: 7
Themenstarter
(@claudia-mattick)
Beigetreten: Vor 10 Monaten

Kann ein Pneumologe im Kernteam -abgesehen von den wöchentlichen Leistungen vor Ort- telemedizinisch arbeiten?

Lieben Dank, Claudia Mattick

Schlagwörter für Thema
1 Antwort
Beiträge: 108
Admin
(@bv-asv)
Beigetreten: Vor 3 Jahren

Die Regelungen dazu finden sich in § 5 Abs. 4 ASV-Richtlinie. Dort heißt es:

„In der ASV können die Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien/Telekommunikationswege durchgeführt sowie digitale (z. B. von der elektronischen Gesundheitskarte unterstützte) Anwendungen der Telematikinfrastruktur genutzt werden, sofern der ASV-Berechtigte die jeweils relevanten (technischen) Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört auch die Durchführung der Videosprechstunde, die als synchrone Kommunikation zwischen einer in der ASV tätigen Ärztin oder einem in der ASV tätigen Arzt und einer Patientin oder einem Patienten definiert ist. Sie kann über die der Patientin oder dem Patienten zur Verfügung stehende Ausstattung, gegebenenfalls unter Assistenz, z. B. durch eine Bezugsperson, im Sinne einer Online-Videosprechstunde in Echtzeit, von in der ASV tätigen Ärztinnen und Ärzten angeboten werden. […] Die ausschließliche Behandlung und Betreuung einer ASV-Patientin oder eines ASV-Patienten per Videosprechstunde durch ein ASV-Team ist ebenso nicht zulässig wie die ausschließliche Teilnahme eines ASV-Teammitglieds an der ASV mittels Videosprechstunden.

Grundsätzlich kann eine Videosprechstunde auch durchgeführt werden, wenn zuvor noch kein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat. Angesichts des zweiten hervorgehobenen Satzes raten wir aber dringend davon ab, den Pneumologen praktisch ausschließlich telemedizinisch einzubinden.

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