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Befugnisse in der ASV

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helios.pneu
Beiträge: 13
Themenstarter
(@helios-pneu)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

Wer ist zur Weiterbildung befugt?

ASV-RL §3 Absatz 4 besagt:

Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung können entsprechend dem Stand ihrer Weiterbildung unter Verantwortung eines zur Weiterbildung befugten Mitglieds des interdisziplinären Teams zur Durchführung ärztlicher Tätigkeiten in die ambulante spezialfachärztliche Versorgung einbezogen werden (es gilt der Facharztstandard), die Diagnosestellung und leitende Therapieentscheidungen nach Satz 1 dürfen sie nicht erbringen.

Was ist gemeint mit "Eines zur Weiterbildung befugten Mitglieds des interdisziplinären Teams".

Dass dieser Arzt ein gemeldeter ASV-Facharzt ist oder ist damit ein Arzt (des ASV-Teams) gemeint, der über die Weiterbildungsermächtigung verfügt? Dies würde die Anzahl der weiterbildungsbefugten Ärzt:innen ja erheblich einschränken.

Unabhängig davon ist die Frage, wie Assistenz:ärztinnen, ihre ASV-Tätigkeiten entsprechend rechtssicher dokumentieren (außer Diagnosestellung und leitende Therapieentscheidungen, die in jedem Fall vom ASV-Facharzt übernommen werden), können?

Ist hier ausreichend in der Verlaufsdokumentation zu erfassen: "In Rücksprache mit ASV-Facharzt XY erfolgte...".

Vielen Dank!

 

 

2 Antworten
Beiträge: 108
Admin
(@bv-asv)
Beigetreten: Vor 3 Jahren

Das Teammitglied, das an den WB-Assistenten delegiert, benötigt eine WB-Berechtigung der Ärztekammer.

Zur Dokumentation: es soll wie im stationären Bereich dokumentiert werden - ggf. kann die Tätigkeit in das Logbuch eintragen werden, sofern ambulante Behandlungen für die FA-WB zählen. Ansonsten gilt die allgemeine Dokumentationspflicht wie für alle Teamärzte. 

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1 Antwort
helios.pneu
(@helios-pneu)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

Beiträge: 13

@bv-asv Vielen Dank!

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