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MD-Prüfungen

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Beiträge: 23
Themenstarter
(@ginkel)
Beigetreten: Vor 3 Jahren

Guten Morgen,

bei den MD-Prüfungen zieht sich die Krankenkasse den strittigen Betrag ab bis der Fall beim MD abgeschlossen worden ist. Da es sich doch um einige MD-Prüfungen handelt, haben wir viele offene Posten. Gibt es für den Rechnungsabzug eine gesetzliche Grundlage?

Vorab vielen Dank!

1 Antwort
Beiträge: 108
Admin
(@bv-asv)
Beigetreten: Vor 3 Jahren

Aus unserer Sicht gibt es dafür keine Rechtsgrundlage. In der ASV-Abrechnungsvereinbarung steht in § 3 Abs. 6:

„Die Daten nach § 2 (Rechnungen) sind quartalsweise, frühestens nach Ablauf des Leistungserbringungsquartals, zu liefern. Die Lieferfrist für die Daten, dazu zählen auch Daten im Rahmen von Rechnungskorrekturen, endet sechs Monate nach Ende des Leistungserbringungsquartals. Das Lieferdatum ist der Zeitpunkt des Eingangs der Daten bei der Krankenkasse bzw. bei der beauftragten Datenannahmestelle. Die Zahlung der Rechnungen durch die Krankenkasse wird drei Wochen nach dem Lieferdatum fällig.“

Siehe ASV_AV_ab_01.01.2024.pdf (kbv.de)

Aus unserer Sicht ist eine ASV-Abrechnung daher drei Wochen nach Dateneingang zur Zahlung fällig. Mit Verweis auf diese Regelung würden wir empfehlen, die Kasse in Verzug zu setzen, und die Außenstände ggf. einzuklagen.

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