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Hallo zusammen,
ist ein Krankenhausarzt/Institut berechtigt, eigenständig (unter Verwendung des IK des Krankenhauses) über ein separates Praxisverwaltungssystem nach §301 SGB V mit der Krankenkasse abzurechnen, unabhängig von der durch das Krankenhaus übermittelten Sammelabrechnung für denselben Patienten im selben Quartal?
Vorab vielen Dank!
Aus unserer Sicht ist dies nicht möglich. Die Krankenkassen interpretieren die ASV-Abrechnungsvereinbarung so, dass ein Krankenhaus pro Quartal nur eine Abrechnungsdatei übermitteln darf. Werden zwei oder mehr Dateien übermittelt, werden die weiteren nicht angenommen. Darüber hinaus Praxisverwaltungssysteme unseres Wissens nicht in der Lage, Abrechnungen im AMBO Format zu erzeugen.
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Nur zur Ergänzung: wir haben tatsächlich die Möglichkeit AMBO-Sätze zu erzeugen und eine Krankenkassenrückmeldung kam gerade eben, dass tatsächlich mehrere Datensätze pro Patient und Quartal übermittelt werden können, ist aber nicht gern gesehen (ist bisher nur eine Rückmeldung, ist die Frage ob das alle KK so sehen).
Danke für die Rückmeldung, Frau Ginkel! Das wird definitiv nicht von allen Kassen so gesehen. Wir hatten konkret den Fall, dass ein Krankenhaus mehrere Abrechnungsdateien übermittelt hatte (getrennt nach Fachabteilungen) und die Kasse die weiteren Dateien abgelehnt hat.
ja, so kenne ich das auch, wenn wir versehentlich 2 Fälle gebildet und abgerechnet haben (z.B. Labor separat). Die Krankenkassen haben eine Korrektur verlangt.
Vielen Dank!