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Gibt es eine Möglichkeit, ein weiteres Arzt-Patienten-Gespräch abzurechnen, wenn im selben Quartal bereits ein Besuch stattgefunden hat (bei dem u.a. die Grundpauschale bereits angesetzt wurde). Im konkreten Fall geht es um die ASV Urologie: ein Patient kommt zum Erstkontakt zu Untersuchungen und Arztgespräch. Der Patient kommt aber im selben Quartal erneut zu einem Gespräch (ohne weitere Leistungen an diesem Termin). Gibt es "reine Gesprächsziffern", die man für diesen Besuch abrechnen kann, die sich nicht z.B. mit der Grundpauschale ausschließen?
Nein, leider gibt es in der Regel für mehrfache Termine im Quartal keine zusätzlichen Abrechnungsmöglichkeiten, lediglich für durchgeführte diagnostische Leistungen (sofern diese von der Grundpauschale und ggf. fachgruppenspezifischen Komplexziffern nicht umfasst sind).