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Wir haben bei uns im Haus die Problematik mit ASV-Fällen, die mit einer Verdachts Diagnose ein PET-CT erhalten. Insbesondere Patienten mit einer Raumforderung unklarer Dignität in der Lunge.
Eine entsprechende Indikation findet sich in der Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der Richtlinie Methoden vertragsärztlicher Versorgung:
- Charakterisierung von Lungenrundherden, insbesondere Beurteilung der Dignität peripherer Lungenrundherde bei Patienten mit erhöhtem Operationsrisiko und wenn eine Diagnosestellung mittels einer invasiven Methodik nicht möglich ist.
Aus nachvollziehbaren Gründen werden die Fälle bei dem Versuch, über ASV abzurechnen, abgewiesen, da es sich um eine Verdachtsdiagnose handelt. Nach Rücksprache mit der Krankenkasse kommt es jetzt zu einer MD-Prüfung des Falls.
Da der Patient lediglich zum PET-CT geschickt und von einem externen Kernteammitglied an uns weitergeleitet wurde, fehlten uns aktuell weitere Dokumente zur Darlegung des Operationsrisikos, die wir nicht in der Abrechnung berücksichtigen konnten.
Haben Sie Erfahrungswerte oder können uns mitteilen, wie hier das korrekte Vorgehen ist?
Aus unserer Sicht ist die Abrechnung über die ASV tatsächlich nicht möglich, da die ASV-Behandlung bei der ASV Lunge / Thorax immer die gesicherte Diagnose voraussetzt.