Sie möchten sich an unserem Forum beteiligen?
Für die Registrierung senden Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihrem Vor- und Nachnamen an kontakt@bv-asv.de.

Benachrichtigungen
Alles löschen

Prozeduren

5 Beiträge
2 Benutzer
0 Reactions
300 Ansichten
Beiträge: 4
Themenstarter
(@katharina-hein)
Beigetreten: Vor 1 Jahr

Gemäß ASV-AV sind die Prozeduren gemäß § 295 Abs. 1 Satz 4 SGB V zu übermitteln, sofern in der
ASV-Richtlinie vorgegeben sind. In der ASV-Richtlinie, wird auf die konkretisierenden Anlagen verwiesen. Ist es demnach richtig, dass Prozeduren in der ASV zu übermitteln sind?

Schlagwörter für Thema
4 Antworten
Beiträge: 110
Admin
(@bv-asv)
Beigetreten: Vor 3 Jahren

Grundsätzlich sieht die ASV-AV die Übertragung von OPS-Codes vor. Jedoch achtet der G-BA bei der Gestaltung der Appendizes darauf, dass es keine Überschneidung zum Katalog des Ambulanten Operierens  gibt, so dass die 31xxx-EBM-Ziffern in den Appendizes nicht auftauchen. Wir sind nicht sicher, ob auch für andere Leistungen außerhalb dieses EBM-Kapitels OPS-Codes definiert sind. Falls ja, bitten wir um kurze Mitteilung.

Antwort
Beiträge: 4
Themenstarter
(@katharina-hein)
Beigetreten: Vor 1 Jahr

Als Beispiel fällt mir die Koloskopie ein (GOP 13421 und folgende) im OPS Katalog unter 1-65 Diagnostische Endoskopie des unteren Verdauungstraktes ein und auch die damit einhergehenden Biopsien.

Antwort
Beiträge: 110
Admin
(@bv-asv)
Beigetreten: Vor 3 Jahren

Danke für den Hinweis. Die Koloskopie hat an der Stelle eine Sonderstellung, da sie einerseits eine AOP-Leistung ist, andererseits aber auch als reguläre EBM-Leistung mit der 13421 auftaucht. Die ASV-Appendizes enthalten keine „echten“ AOP-Leistungen. Das war eine grundsätzliche Entscheidung des G-BA. Aus dieser Sicht finden OPS-Codes in der ASV aus unserer Sicht keine Anwendung. Eine Koloskopie könnte somit entweder (bei entsprechender Berechtigung) als AOP-Leistung außerhalb der ASV erbracht werden oder alternativ in der ASV über die GOP 13421, dann ohne OPS-Code.

Antwort
Beiträge: 4
Themenstarter
(@katharina-hein)
Beigetreten: Vor 1 Jahr

Vielen Dank für die Aufklärung!

Antwort