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Sachkostenabrechnung bei PET/CT

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Beiträge: 5
Themenstarter
(@claudia-lunke)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

Ist es korrekt, dass die Sachkosten im Rahmen der ASV vollständig erstattet werden und somit ein durchlaufender Posten sind bzw. wie erfolgt dies bei den Sachkosten bei einem PET/CT?


1 Antwort
Beiträge: 153
Admin
(@bv-asv)
Beigetreten: Vor 4 Jahren

Im EBM gibt es einige Kostenpauschalen für Radionuklide (GOPs 40500 ff.), sollte eines davon fürs PET/CT „zutreffen“, dann wäre diese GOP zu verwenden. Sonst werden Radionuklide als Sachkosten abgerechnet, und zwar in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten.

Die entsprechende Regelung findet sich in der Präambel zu EBM Kapitel VII:

Gesondert berechnungsfähige Sachkosten sind Kosten, die nicht unter 6.1 oder 6.2.1 zu subsumieren sind und auch keine Arzneimittel bzw. einbezogene Produkte gemäß 6.2.2 sind. Die berechnungsfähigen Sachkosten werden nach den Regelungen der ASV-AV mit der Krankenkasse abgerechnet.

Der ASV-Berechtigte wählt diese gesondert berechnungsfähigen Materialien unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes und der medizinischen Notwendigkeit aus. Er hat die rechnungsbegründenden Unterlagen in Form von Originalrechnungen für die Dauer von fünf Jahren aufzubewahren.

Eine Kopie der Originalrechnung ist der Krankenkasse auf begründete Anfrage zu übermitteln.

Die Originalrechnung muss mindestens folgende Informationen beinhalten

  • Name des Herstellers bzw. des Lieferanten
  • Produkt-/Artikelbezeichnung inkl. Artikel- und Modellnummer.

Der ASV-Berechtigte ist verpflichtet, die tatsächlich realisierten Preise in Rechnung zu stellen und ggf. vom Hersteller bzw. Lieferanten gewährte Rückvergütungen, wie Preisnachlässe, Rabatte, Umsatzbeteiligungen, Bonifikationen und rückvergütungsgleiche Gewinnbeteiligungen mit Ausnahme von Barzahlungsrabatten bis zu 3 % weiterzugeben.

Werden die Materialien bei mehreren Patienten verbraucht, so ist ein durchschnittlicher Preis je Patient abzurechnen.


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