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Guten Tag,
im Appendix wird die Transiente Elastographie als Abschnitt 2 Leistung (Pseudo-GOP 88513) aufgeführt. Die Leistung wäre entsprechend nach GOÄ abrechenbar. Als Leberelastographie kommt neben der transienten Elastographie auch die Scherwellen-Elastographie häufig zum Einsatz. Bei beiden Methoden werden spezielle Geräte verwendet, die Vibrationen bzw. Scherwellen erzeugen, die sich durch das Lebergewebe ausbreiten.
Können wir die Scherwellen-Elastographie auch über die GOP 88513 abrechnen oder ist der Wortlaut im Appendix sehr eng auszulegen? In den entscheidungserheblichen Gründen zum Beschluss für die Seltenen Lebererkrankungen (2018) heißt es : "Das ambulant durchführbare, non-invasive Verfahren der Transienten Elastographie dient der Messung und Beurteilung des Fibrosegrades der Leber. Es ermöglicht die
Frequenzsenkung von invasiven Biopsien." Das Ziel der Aufnahme in den Abschnitt 2 ist demnach, die Zahl der invasiven Biopsien zu senken. Das wird mit der Scherwellen-Elastographie jedenfalls ebenfalls erreicht.
Viele Grüße
Andy Hermanns
Hallo Herr Hermanns,
hier ist die Formulierung des Appendix sehr eng zu sehen, sie bezieht sich explizit nur auf die Transiente Elastographie. Wenn es Evidenz für die Scherwellen-Elastographie gibt, z.B. per Erwähnung in der Leitlinie, dann kann man das als Vorschlag an den G-BA herantragen.
Viele Grüße
Sonja Froschauer