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Plauderecke
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Jan. 03, 2024 4:03 pm
Für Krankenhäuser wurde die Frist für die verbindliche Umsetzung des E-Rezeptes auf 01.01.2025 verschoben. In unseren ASV-Teams sind zum Teil Krankenhausärzte für MVZ und MVZ-Ärzte für die Klinik gemeldet. Gilt die Verschiebung der Sanktionsfrist für die gesamte ASV oder wird tatsächlich gesplittet?
Vielen Dank!
2 Antworten
Jan. 04, 2024 8:20 am
Wir gehen davon aus, dass gesplittet wird.
Beste Grüße.
Jan. 11, 2024 11:26 am
Noch eine wichtige Info dazu: die Verschiebung der Frist für das E-Rezept in den Krankenhäusern ist noch nicht rechtsgültig. Dies wird momentan beim BMG bearbeitet.