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Ist es möglich eRezepte für ASV-Pat. zu rezeptieren? Die ASV-Rezepte sind aktuell mit der Codierleiste 222222222 auf dem Muster 16 gekennzeichnet.
Die Ausstellung eines eRezepts ist auch in der ASV möglich, die Befüllung ist analog zur Papierversion.
Auf dem eRezept selber müssen das entsprechende ASV-Kennzeichen und die ASV-Teamnummer sowie bei einer Ausstellung im Krankenhaus die ASV-Fachgruppennummer des Arztes angegeben werden.
Das ASV-Kennzeichen muss auch bereits auf den Papiermustern im Personalienfeld (im Statusfeld) angegeben sein: Der Versichertenstatus des Patienten wird an der letzten Stelle um „01“ ergänzt.
Hierdurch können Apotheken und Krankenkassen das eRezept der ASV-Versorgung zuordnen.
Eine separate Kennzeichnung mit der Pseudoziffer „222222222“ wie auf den bisher geltenden Rezeptvordrucken ist für das eRezept nicht notwendig.