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Laborleistungen werden bei uns über ein MVZ gesondert abgerechnet. Nun hat die Softwarefirma darauf hingewiesen, dass bei den ausgestellten ASV Überweisungen eine Lokalisationspflicht bei der ICD Diagnose bei paarigen Organen besteht. Ich finde für diese Aussage keine rechtliche Grundlage. Im Bereich der KBV gibt es nur die fakultative Vorgabe bzw. die wünschenswerte Angabe einer Lokalisation.
Auch im § 295 des Sozialgesetzbuches, der als Vorgabe für die Abrechnung dient finde ich nur den Hinweis auf fakultativ. Dies gilt doch auch für die ASV - oder ?
Es ist uns keine anderslautende Regelung für die ASV bekannt. Wir wissen daher leider auch nicht, auf welche Rechtsgrundlage sich die Softwarefirma bezieht.