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Parallele Behandlung im KV-Bereich?

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Beiträge: 1
Themenstarter
(@vanessa-mieth)
Beigetreten: Vor 8 Monaten

Wenn ein Patient im Rahmen der Tumortherapie regelmäßige kardiologische Überwachung (Untersuchung) benötigt, aber das hinzuzuziehende kardiologische Teammitglied kurzfristig keine Kapazitäten frei hat, kann der Patient dann auch zu einem niedergelassenen Kardiologen außerhalb des ASV-Teams gehen? Obwohl es sich um eine Behandlung im Zusammenhang mit seiner ASV-Diagnose & -Behandlung handelt?

1 Antwort
Beiträge: 4
Admin
(@a-sollacher)
Beigetreten: Vor 3 Jahren

Grundsätzlich ist der Patient nicht verpflichtet, aufgrund seiner Erkrankung nur Leistungen innerhalb der ASV / des ASV-Teams in Anspruch zu nehmen. Sein Recht auf freie Arztwahl ist nicht eingeschränkt. Nach unserer Erfahrung ist es sogar Usus, dass ein Teil der Leistungen – insbesondere bei den Fachgruppen bei den Hinzuzuziehenden Fachärzten – in der vertragsärztlichen Versorgung erbracht wird.

Allerdings muss man im Hinterkopf behalten, dass der Leistungsumfang, der im Appendix abgebildet ist, aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung der KV bereinigt wurde, d.h. die MGV wurde (leicht) reduziert. Werden jetzt diese Leistungen trotzdem in der vertragsärztlichen Versorgung erbracht, dann „zahlt“ faktisch die Ärzteschaft diese Leistungen aus ihrem gedeckelten Budget. Aktuell ist dieser Effekt allerdings so gering, dass er im statistischen Grundrauschen untergeht.

Man kann also auch bestimmte Leistungen in der Regelversorgung durchführen lassen, allerdings können Krankenhausärzte keine Überweisung an einen Vertragsarzt ausstellen. Das müsste ein Vertragsarzt im ASV-Team oder ggf. der Hausarzt übernehmen.

 

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