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Vertretungsregelung

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Beiträge: 1
Themenstarter
(@christin-beyermann)
Beigetreten: Vor 1 Jahr

Hallo,

 

wir mussten im Anzeigenformular eine Ärztin für die Qualitätsanforderung Schmerztherapie benennen. Wenn diese eine Ärztin nun im Urlaub ist, müssen wir das ja melden und eine Vertretung benennen. Ich gehe davon aus, dass diese auch die gleichen Kompetenzen erfüllen muss, wie es das Anzeigenformular vorgibt?

Oder kann man im Fall dieser ein oder zwei Wochen dann eine andere Lösung finden?

1 Antwort
Beiträge: 70
Admin
(@bv-asv)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

Grundsätzlich muss der Vertreter dieselbe Qualifikation haben wie der Vertretene.

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