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Folgender Fall:
Eine Patientin mit Ovarial CA wurde stationär behandelt, hierbei wurde Material entnommen. Noch im stationären Aufenthalt hat sie einer Aufnahme in die ASV Gynäkologische Tumore zugestimmt.
Kann das im stationären Aufenthalt entnommene Material für eine Untersuchung der Pathologie (Krankenhaus und Teammitglied) zur Therapieentscheidung im Rahmen der ASV verwendet werden oder muss die Patientin zu einem separaten ASV-Termin kommen und hierbei wird nochmal Material entnommen?
Vielleicht könnte auch jemand unsere 2. Frage beantworten?
Darf eine NGS-Analyse (Next generation sequencing) als Genexpressionsanalyse (Abschnitt 2) abgerechnet werden?
Vielen Dank!!
Die Krankenkassen ordnen jegliche pathologische Untersuchungen an stationär entnommenem Material dem Krankenhausaufenthalt und damit dem DRG zu, auch wenn die Entscheidung zur nachgelagerten Untersuchung erst poststationär im Rahmen der ASV Versorgung getroffen wurde. Hier haben wir bislang keinerlei Möglichkeit gefunden, dies zu umgehen. Bei einer erneuten Probenentnahme sollte die pathologische Untersuchung in der ASV funktionieren, es könnte jedoch durchaus zu Versuchen der Kasse kommen, dies erstmal nicht zu vergüten.
Die zweite Frage würden wir nochmal recherchieren und dann in einem separaten Beitrag beantworten.
Zu Ihrer zweiten Frage: bei Genexpressionsanalysen kommen unserer Kenntnis in der Regel klassische Verfahren (PCR etc.) zum Einsatz. Wir wären daher eher skeptisch, dass ein NGS darunter zu subsummieren wäre.
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen! Das bestätigt unsere Vermutung.