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Guten Morgen,
darf man einen Patienten in die ASV aufnehmen (wenn ja, wie?), wenn dieser gleichzeitig wegen 2 Primärtumoren (haben für beide ASVen eine Zulassung) behandelt wird?
Anfangs hieß es, dass die Behandlung genau einer ASV abrechnungstechnisch zugeordnet werden muss. Ist das nicht möglich, darf der Patient nicht in der ASV behandelt werden, da keine korrekte/eindeutige Abrechnung ggü. der KK erfolgen kann.
Falls bei dem Patienten zwei unabhängige Tumorerkrankungen (d.h. zwei unterschiedliche Primärtumore) vorliegen, so kann der Patient parallel in zwei ASV-Indikationen eingeschlossen werden. Wichtig ist, dass für beide Tumorentitäten ein entsprechender Therapiebedarf entsprechend der Formulierung der Konkretisierung vorliegt. Wichtig ist auf eine korrekte Diagnosekodierung zu achten. Übrigens: in der Präambel zu Kapitel VII des EBM findet sich ein Hinweis, dass in einem solchen Fall die Pauschalen entsprechend der Onkologie-Vereinbarung (865xx) zweimal im selben Quartal abgerechnet werden dürfen, d.h. einmal in der ersten und einmal in der zweiten ASV-Indikation, sofern natürlich der Leistungsinhalt erbracht wird.