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Kein Kooperationspartner aus anderem Sektor

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Beiträge: 70
Admin
Themenstarter
(@bv-asv)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

§ 116b Absatz 4 Satz 11 SGB V
In den onkologischen Konkretisierungen sind die sogenannten ASV-Kooperationen mit dem jeweils anderen Versorgungssektor Voraussetzung für die Teilnahme an der ASV, es sei denn, "dass ein Leistungserbringer eine Vereinbarung nach den Sätzen 9 oder 10 nicht abschließen kann, weil in seinem für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung relevanten Einzugsbereich
a) kein geeigneter Kooperationspartner vorhanden ist oder
b) er dort trotz ernsthaften Bemühens innerhalb eines Zeitraums von mindestens zwei Monaten keinen zur Kooperation mit ihm bereiten geeigneten Leistungserbringer finden konnte."

Wie kann nachgewiesen werden, dass man sich um Kooperationspartner bemüht hat?

3 Antworten
Beiträge: 70
Admin
Themenstarter
(@bv-asv)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

Zum Nachweis gibt es verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel durch:

- Emails oder Briefe an potenzielle Kooperationspartner (wenn nachgehakt wurde, dann auch die Nachfragen / Erinnerungen)
- Falls vorliegend: Absagemails oder -schreiben
- Telefonate sollten in einer kurzen Aktennotiz protokolliert werden („Praxis XY angerufen am …, kein Interesse“)

Dabei sollte insbesondere auch der Zeitraum von mindestens zwei Monaten nachgewiesen werden.

Antwort
christian.letzner
Beiträge: 2
(@christian-letzner)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

Wobei es hier aber auch mit dem Datenschutz Probleme geben könnte? Bzw. muss der  angefragte Kooperationspartner nicht informiert werden ?

 

Antwort
Beiträge: 2
Admin
(@a-sollacher)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

Im ersten Schritt könnte man den Mailverlauf an den relevanten Stellen der Namen schwärzen. Sollte ein eLA weitere Informationen verlangen, wäre es sicherlich gut, wenn man den Kooperationspartner informiert.

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