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Kooperationsvereinbarung mit dem jeweils anderen Versorgungssektor

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Beiträge: 7
Themenstarter
(@andy-hermanns)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

Hallo,

ist es bezüglich der "Kooperationsvereinbarung mit dem jeweils anderen Versorgungssektor" ausreichend, wenn ein Mitglied des Kernteams dem anderen Sektor angehört? Am Bsp. GIT: Würde es bspw ausreichen, wenn die Klinik einen niedergelassenen Gastroenterologen oder Viszeralchirurgen einbindet? 

Und noch eine Frage zur Regelung

"Die Kernteammitglieder müssen die spezialfachärztlichen Leistungen am Tätigkeitsort der Teamleitung oder zu festgelegten Zeiten
mindestens an einem Tag in der Woche am Tätigkeitsort der Teamleitung anbieten." 

Ist mit Tätigkeitsort die Betriebsstätte - also die Praxis - des Teamleiters gemeint? Wenn ja, wird dies tatsächlich praktisch so umgesetzt und bietet das Kernteam eine gemeinsame Sprechstunde an? 

Besten Dank im Voraus!

VG
Andy Hermanns

 

 

1 Antwort
Beiträge: 3
Admin
(@l-bredow)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

Lieber Herr Hermanns,

entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort. Wir hatten leider technische Probleme.

Zu den Fragen: Es ist vollkommen ausreichend, wenn ein Mitglied aus dem Kernteam dem anderen Sektor angehört. Und zur gemeinsamen Sprechstunde: die ASV-Richtlinie sieht vor, dass grundsätzlich das Angebot einer gemeinsamen Sprechstunde besteht. Ob eine Vorstellung in der gemeinsamen Sprechstunde mit mehreren Kernteammitgliedern sinnvoll und medizinisch indiziert ist, entscheidet der behandelnde Arzt. Wir wissen, dass solche gemeinsamen Sprechstunden z.B. in der Onkologie vereinzelt durchgeführt wird, jedoch nicht regelhaft jede Woche.

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