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Voraussetzungen für PET-CT bei Lungenkarzinom

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Admin
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(@bv-asv)
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Was sind die Voraussetzungen für die Abrechnung eines PET CTs für das Lungenkarzinoms?

Fraglich Diagnose oder nur gesicherte Diagnose/Rezidiv?: gesichert/nicht gesichert post Chemotherapie/Immuntherapie/post Operation

Zeitabstände?

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Beiträge: 70
Admin
Themenstarter
(@bv-asv)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

Bei der ASV Lunge / Thorax sind die PET/CT Leistungen im Appendix (siehe 2022-03-18_ASV-RL_Anlage-1-1-a-5_Appendix_Tumoren_Lunge-Thorax_Positivliste.pdf (g-ba.de)) geregelt. Zum einen umfasst der Appendix bestimmte Konstellationen, die nur in der ASV und nicht in der Regelversorgung möglich sind. Das ist die letzte Seite des Dokuments, der sogenannte Appendix Abschnitt 2.

  • PET; PET/CT (mit F-18-Fluorodesoxyglukose) bei Mesotheliom der Pleura oder des Perikards zur Ausbreitungsdiagnostik vor einer kurativ intendierten Behandlung oder zur Rezidivdiagnostik
  • PET; PET/CT (mit radioaktiven Somatostatin-Rezeptor-Liganden) bei neuroendokrinen Tumoren oder auch mit F-18-Fluorodesoxyglukose bei bösartigen Neubildungen der thorakalen Neuralleiste (Paragangliome) zur Ausbreitungsdiagnostik vor einer kurativ intendierten Behandlung oder zur Rezidivdiagnostik oder zur Erhebung des Rezeptorstatus vor nuklearmedizinischer Therapie
  • PET; PET/CT (mit F-18-Fluorodesoxyglukose oder radioaktiven Somatostatin-Rezeptor-Liganden) bei bösartigen Neubildungen des Thymus zur Ausbreitungsdiagnostik vor einer kurativ intendierten Behandlung oder Rezidivdiagnostik
  • PET; PET/CT (mit F-18-Fluorodesoxyglukose) bei bösartiger Neubildung des Mediastinums oder der Pleura zur Ausbreitungsdiagnostik vor einer kurativ intendierten Behandlung oder zur Rezidivdiagnostik
  • PET; PET/CT (mit F-18-Fluorodesoxyglukose) bei bösartiger Neubildung des thorakalen Binde- und Weichteilgewebes (zum Beispiel Sarkome) zur Ausbreitungsdiagnostik vor einer kurativ intendierten Behandlung oder zur Rezidivdiagnostik

Zusätzlich umfasst der Appendix auch PET/CT Leistungen, die schon Teil der Regelversorgung über den EBM sind. Das sind die Gebührenordnungspositionen 34700 bis 34703. Hier müssen dann die Voraussetzungen aus der EBM-Leistungslegende erfüllt sein. Die Ziffern sind dabei nur für Indikationen abrechenbar, die in der Richtlinie Methoden der vertragsärztlichen Versorgung (siehe https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3029/MVV-RL-2022-10-20-iK-2023-01-14.pdf ) geregelt sind (Konkret: Nrn. 1 bis 5, 7, 8 und 10 des § 1 Nr. 14 der Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung). Das sind

  • Bestimmung des Tumorstadiums von primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen einschließlich der Detektion von Fernmetastasen
  • Nachweis von Rezidiven (bei begründetem Verdacht) bei primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen
  • Charakterisierung von Lungenrundherden, insbesondere Beurteilung der Dignität peripherer Lungenrundherde bei Patienten mit erhöhtem Operationsrisiko und wenn eine Diagnosestellung mittels einer invasiven Methodik nicht möglich ist.
  • Bestimmung des Tumorstadiums von kleinzelligen Lungenkarzinomen einschließlich der Detektion von Fernmetastasen, es sei denn, dass vor der PET-Diagnostik ein kurativer Therapieansatz nicht mehr möglich erscheint
  • Nachweis eines Rezidivs (bei begründetem Verdacht) bei kleinzelligen Lungenkarzinomen, wenn die Patienten primär kurativ behandelt wurden und wenn durch andere bildgebende Verfahren ein lokales oder systemisches Rezidiv nicht gesichert oder nicht ausgeschlossen werden konnte
  • Entscheidung über die Durchführung einer Neck Dissection bei Patienten mit fortgeschrittenen Kopf-Hals-Tumoren oder mit unbekannten Primärtumorsyndromen des Kopf-Hals-Bereichs. (hier nicht zutreffend)
  • Entscheidung über die Durchführung einer laryngoskopischen Biopsie beim Larynxkarzinom, wenn nach Abschluss einer kurativ intendierten Therapie der begründete Verdacht auf eine persistierende Erkrankung oder ein Rezidiv besteht.  (hier nicht zutreffend)
  • Initiales Staging bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen (hier nicht zutreffend)
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