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In den Richtlinien heißt es, dass Überweisungen von tätigen vertragsärztlichen ASV-Berechtigten in das eigene ASV-Team nicht notwendig sind.
In unserem Team sind auch Ermächtigte Krankenhausärzte im Kernteam gemeldet. Gehören die Ermächtigten auch zu den vertragsärztlich tätigen ASV-Berechtigten? Wenn Patienten in manchen Fällen über die Ermächtigten in die ASV aufgenommen werden, dann benötigen wir für die anschließende ASV-Behandlung keine Überweisung, richtig?
Vorab vielen Dank!
Generell zählen ermächtigte Krankenhausärzte zu den vertragsärztlichen Leistungserbringern. Jedoch gehen wir davon aus, dass diese Ärzte in ihrer Funktion als Krankenhausarzt an der ASV teilnehmen und ihre ASV-Leistungen über das Krankenhaus abgerechnet werden. In diesem Fall wäre der ermächtigte Arzt und der(selbe) Krankenhausarzt wie zwei separate Personen zu betrachten. Jedoch könnte der ermächtigte Arzt bei einem Arzt-Patienten-Kontakt eine Überweisung in die ASV ausstellen, die dann regelmäßig (i.d.R. alle zwei Quartale) zu erneuern wäre.