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Überweisungen nach §116b

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Themenstarter
(@ginkel)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

@bv-asv

In den Richtlinien heißt es, dass Überweisungen von tätigen vertragsärztlichen ASV-Berechtigten in das eigene ASV-Team nicht notwendig sind.

In unserem Team sind auch Ermächtigte Krankenhausärzte im Kernteam gemeldet. Gehören die Ermächtigten auch zu den vertragsärztlich tätigen ASV-Berechtigten? Wenn Patienten in manchen Fällen über die Ermächtigten in die ASV aufgenommen werden, dann benötigen wir für die anschließende ASV-Behandlung keine Überweisung, richtig?

Vorab vielen Dank!

1 Antwort
Beiträge: 70
Admin
(@bv-asv)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

Generell zählen ermächtigte Krankenhausärzte zu den vertragsärztlichen Leistungserbringern. Jedoch gehen wir davon aus, dass diese Ärzte in ihrer Funktion als Krankenhausarzt an der ASV teilnehmen und ihre ASV-Leistungen über das Krankenhaus abgerechnet werden. In diesem Fall wäre der ermächtigte Arzt und der(selbe) Krankenhausarzt wie zwei separate Personen zu betrachten. Jedoch könnte der ermächtigte Arzt bei einem Arzt-Patienten-Kontakt eine Überweisung in die ASV ausstellen, die dann regelmäßig (i.d.R. alle zwei Quartale) zu erneuern wäre.

 

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