Formulare

Für die ASV werden aktuell die Formulare aus der vertragsärztlichen Versorgung benutzt (AU-Bescheinigungen, Reha-Anträge, Überweisungen). Es gibt jedoch eine Ausnahme: für Verordnungen wird ein eigenes ASV-Rezept genutzt.

Kennzeichnung der Formulare als ASV-Fall

Die normalen Formulare müssen im sogenannten Personalienfeld durch eine entsprechende Kennzeichnung ergänzt werden.

Feld „Betriebsstättennummer“: statt der vertragsärztlichen Betriebsstättennummer wird bei ASV-Patientinnen und -Patienten die gültige Teamnummer des ASV-Teams eingetragen.
Feld „Status“: hier ist an der letzten Stelle eine „1“ einzutragen. Im Feld „Status“, in dem der Versichertenstatus des Patienten oder der Patientin codiert wird, trägt die ASV-Praxis an der letzten Stelle die Ziffer „1“ ein.

Vertragsärztinnen und -ärzte können zur Bedruckung der Formulare in der ASV ihr Praxisverwaltungssystem nutzen.

Sonderfall: eigenes Rezeptformular

Die speziellen ASV-Rezepte haben seitens der Druckerei in der so genannten Codierleiste bereits die Pseudoziffer „222222222“ (9-mal die 2) aufgedruckt. An dieser Stelle wird bei den normalen Rezepten für die vertragsärztliche Versorgung die Betriebsstättennummer der Praxis eingedruckt, wenn die Rezepte durch die Druckerei ausgeliefert werden. Somit benötigen Vertragsärztinnen und -ärzte, die an der ASV teilnehmen, zwei Rezeptblöcke.

Die ASV-Rezepte können über die regulären Bezugskanäle beschafft werden, also je nach Region über die Kassenärztliche Vereinigung oder direkt bei den Druckereien.

Praxis-Tipp: Nutzen Sie für die Versorgung von ASV-Patientinnen und -Patienten ausschließlich die besonderen ASV-Rezepte mit „222222222“ in der Codierleiste. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass Apotheken die Ausgabe von Medikamenten ablehnen.

Links

Informationen der KBV zu Formularen