Sektorenübergreifende Kooperation

Voraussetzung zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) bei onkologischen Erkrankungen ist, zusätzlich zur Bildung eines interdisziplinären Teams, das Vorliegen einer sektorenübergreifenden Kooperation. Ziel ist die Förderung einer intersektoralen Kooperation in diesem Versorgungsbereich.

Dem Erweiterten Landesausschuss ist beim Antrag auf ASV-Teilnahme für onkologische Erkrankungen eine solche vertraglich vereinbarte Kooperation vorzulegen. In Einzelfällen kann der Erweiterte Landesausschuss eine ASV-Teilnahme auch ohne Kooperation zulassen, sofern der Antragstellende nachweisen kann, dass eine solche nicht möglich war.

Die intersektorale Kooperation muss mit einem Vertragspartner des jeweilig anderen Sektors geschlossen werden, wobei der Vertragspartner selbst wohl nicht zwingend ASV-berechtigt sein muss. Gegenstand dieser intersektoralen Kooperationsvereinbarung ist insbesondere:

  1. Abstimmung zwischen den Kooperationspartnern über Eckpunkte der Versorgung
  2. Abstimmung über die Arbeitsteilung unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten und den jeweiligen Qualifikationen der Partner
  3. Verpflichtung, mindestens zweimal jährlich eine gemeinsame qualitätsorientierte Konferenz durchzuführen und zu protokollieren