Kooperationsbildung

Eine Zugangsvoraussetzung für die ASV ist die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team. Die Teamzusammensetzung (geforderte Fachgruppen) werden durch den Gemeinsamen Bundeausschuss in den jeweiligen Konkretisierungen vorgegeben. Alle Fachdisziplinen müssen durch mindestens einen Vertreter abgedeckt sein. Fehlen Fachgruppen, so wird der Erweiterte Landesausschuss die Anzeige ablehnen.

Teambildung durch Kooperation möglich

Die Teammitglieder müssen nicht in einer Institution – einem Krankenhaus oder MVZ – tätig sein, sondern das Team kann auch durch eine Kooperation mehrerer Einrichtungen gebildet werden. In diesem Fall ist ein Kooperationsvertrag zu schließen, der dem Erweiterten Landesausschuss mit der Teilnahmeanzeige vorzulegen ist. Ein privatrechtlicher Vertrag ist ausreichend, eine vertragsarztrechtliche Gestaltung beispielsweise als Berufsausübungsgemeinschaft oder Teil-Berufsausübungsgemeinschaft ist nicht erforderlich. Die Kooperation begründet rechtlich gesehen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), so dass im Vertrag bestimmte formale Punkte beachtet werden sollten. Eine Rechtsberatung ist daher zu empfehlen.
Hier finden Sie praktische Tipps für die Gestaltung Ihres ASV Teams!

Zusammenarbeit im ASV-Team

Die Teammitglieder erbringen ihre Leistungen eigenverantwortlich und rechnen auch selbst mit den Krankenkassen ab (mehr zum Thema Abrechnung). Eine Teamabrechnung gibt es derzeit nicht. Zwischen den Mitgliedern des Kernteams sind keine Überweisungen für ASV-Patientinnen und -Patienten nötig. Die hinzuzuziehenden Fachärztinnen und Fachärzte erbringen ihre Leistungen auf Überweisung. Das Team erhält eine gemeinsame ASV-Teamnummer, mit der die Abrechnungen jedes Teammitglieds sowie Überweisungen und Rezepte zu kennzeichnen sind.
Die Behandlung der Patientinnen und Patienten im Rahmen der ASV sollte möglichst innerhalb des interdisziplinären Teams erfolgen. Daher muss die Patientin und der Patient vor Aufnahme in der ASV auch über das Team, seine Mitglieder und ihr Leistungsspektrum aufgeklärt werden. Die freie Arztwahl der Patientinnen und Patienten ist jedoch nicht eingeschränkt, so dass auf Wunsch auch Ärztinnen und Ärzte außerhalb des ASV-Teams konsultiert werden können. Diese rechnen dann im Rahmen der Regelversorgung ab.

Vertretungsregelung

Eine Abwesenheit eines Teammitglieds von mindestens einer Woche ist dem Erweiterten Landesausschuss sowie der ASV-Servicestelle anzuzeigen und es ist eine  geeignete Vertretung zu benennen. Dieser Aufwand kann verhindert werden, wenn bei der Teamgestaltung Fachgruppen mehrfach besetzt oder alternativ Vertretende benannt werden.
Scheidet ein Teammitglied aus der ASV aus, so ist dies innerhalb von sieben Werktagen beim jeweiligen Erweiterten Landesausschuss anzuzeigen. Fehlt dadurch eine benötigte Fachgruppe im Team, so ist innerhalb von sechs Monaten ein neues Teammitglied gegenüber dem Erweiterten Landesausschuss zu benennen, sonst entfällt die Grundlage für die ASV-Teilnahme.