Teilnahmeanzeige

Um in der ASV tätig werden zu dürfen, ist eine Anzeige beim Erweiterten Landesausschuss (kurz: ELA) des jeweiligen KV-Bezirks notwendig. Die Übersicht über alle 17 ELAs mit Kontaktdaten finden Sie hier. Es sind auch ASV-Teams möglich, die die Grenzen des KV-Bezirks überschreiten. In diesem Fall ist der ELA am Standort der Teamleitung zuständig.


Aufbau der Teilnahmeanzeige

Die Teilnahmeanzeige wird durch das interdisziplinäre Team gemeinsam eingereicht. Ziel der Anzeige ist, dem ELA darzulegen, dass das Team sämtliche Voraussetzungen für eine ASV Indikation erfüllt. Inhalt und Umfang der Anzeige variieren dabei von ELA zu ELA, da diese die einheitlichen Vorgaben unterschiedlich auslegen. Im Wesentlichen besteht die Anzeige aus den folgenden Elementen:

  • Ausgefüllte Musteranzeige: Jeder ELA stellt pro Indikation eine Musteranzeige zur Verfügung, die die wesentlichen Teilnahmevoraussetzungen abfragt, z.B. die Mitglieder des interdisziplinären Teams oder die Vorhaltung bestimmter infrastruktureller Gegebenheiten.
  • Kooperationsvereinbarung: Werden Teilnahmevoraussetzungen wie z.B. die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team per Kooperation erfüllt, so ist der unterschriebene Kooperationsvertrag vorzulegen.
  • Dokumente für die einzelnen Teammitglieder: Jedes Teammitglied muss in der Regel eine Reihe von Unterlagen beisteuern, z.B. die Approbations- und Facharzturkunde (bei einigen ELAs notariell beglaubigt), bestimmte Eigenerklärungen oder Fortbildungs- und Erfahrungsnachweise. Mustertexte für die Eigenerklärungen stellen wir hier bereit (für Mitglieder des BV ASV). Vertragsärzte können in der Regel dem ELA Zugriff auf die Dokumente in der Arztakte der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) geben – dafür ist meist ein Ankreuzfeld auf der Musteranzeige vorhanden. Sie müssen dann nur noch Unterlagen einreichen, die der KV noch nicht vorliegen.
  • Qualifikationsnachweise nach § 135 Abs. 2 SGB V: In der ASV gelten die Qualitätsanforderungen der vertragsärztlichen Versorgung für bestimmte Leistungen. Während Vertragsärztinnen und -ärzte diese – sofern für sie zutreffend – bereits gegenüber der KV nachgewiesen haben, müssen Krankenhausärztinnen und -ärzte die Nachweise im Rahmen der Teilnahmeanzeige dem ELA vorlegen, wenn sie die entsprechenden Leistungen in der ASV anbieten wollen. Dies umfasst z.B. Gewährleistungserklärungen für Geräte, Nachweise bestimmter Untersuchungszahlen oder Zeugnisse aus der Facharztausbildung.

Da die ASV-Teams oft dreißig oder mehr Mitglieder haben, wenn Fachgruppen mehrfach besetzt werden, ist der Aufwand für die Zusammenstellung der Unterlagen nicht zu unterschätzen. Es bietet sich an, eine Person z.B. aus der Krankenhausverwaltung oder aus dem Praxismanagement mit der Koordination zu beauftragen.


Ablauf des Anzeigeverfahrens

Der Gesetzgeber wollte den Zugang zur ASV beschleunigen und hat daher statt eines klassischen Genehmigungsprozesses das schnellere Anzeigeverfahren gewählt. Es läuft folgendermaßen ab:

Das ASV-Team reicht die Teilnahmeanzeige beim ELA ein.
Der ELA stellt eine Eingangsbestätigung aus. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die zweimonatige Prüffrist des ELA.
Der ELA prüft die eingegangene Anzeige auf Vollständigkeit. Weiter überprüft er, ob die Teilnahmevoraussetzungen für die ASV gemäß der ASV-Richtlinie und der Konkretisierung erfolgreich nachgewiesen wurden.
Fehlen Nachweise, fordert der ELA diese schriftlich nach. Das hemmt die Zweimonatsfrist, d.h. erst nach Zusendung und Eingangsbestätigung der fehlenden Dokumente läuft die Frist weiter. Wichtig: eine Nachforderung führt nicht dazu, dass die Zweimonatsfrist von Neuem beginnt.
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, muss der ELA vor Ablauf der zwei Monate der Teilnahme widersprechen. Unterbleibt eine Ablehnung, so ist das Team berechtigt, die ASV-Tätigkeit aufzunehmen. In der Regel versenden die ELAs jedoch positive Bescheide, dass die Voraussetzungen für die ASV gegeben sind.

Hier finden Sie Tipps zur Erarbeitung Ihrer Anzeige.